Der Mühlenwinkelsweg
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Der Rumelner Mühlenwinkel
"Mühlenwinkel" ist ein Flurname für ein Gebiet ganz im Norden von Rumeln (- Kaldenhausen), am Ende des Mühlenwinkelsweg. Es setzt sich über die Ortsgrenzen fort und ist begrenzt durch das Schwafheimer.Meer im Osten und dem Aubruchsgraben im Westen.
(Die folgende nette Geschichte stammt aus der "Chronik von Rumeln" von Peter Dimmers, Lehrer zu Rumeln, dessen Aufzeichnungen ich noch öfter zitieren werde)
Wenn wir heute an schönen Sommertagen an den sehr zusammengeschrumpften Wald dem Nachtigallschlag und Kuckucksruf lauschen, oder sogar ein vereinzeltes Reh unseren Weg kreuzt, dann wissen wohl wenige von unseren heutigen Dorfbewohnern, daß der Rest dieses Mühlenwinkels einstmals ein sehr großes Waldgebiet war, daß wir schon vor tausend Jahren von ihm Kunde haben und daß er für die Lebenserhaltung unserer Dorfbewohner in der Vergangenheit eine große Rolle gespielt hat. Nicht nur lieferte er das Brenn- und Bauholz für die Berechtigten am Mühlenwinkel, sondern auch für die Viehhaltung war er von großer Bedeutung.

Dieses Schild, aufgenommen am 8. Juli 2007 ist leider ein Spiegelbild der Straßenzustände in Rumeln-Kaldenhausen.
Seinen Namen hat er nicht von der einst in der Nähe liegenden Mühle, denn die Roßmühle zu Rumeln wurde erst Anfang des 18. Jahrhunderts erbaut. In einer Urkunde vom 22.8. 1433 (Keussen: Urkundenbuch der Grafschaft Moerst und der Stadt Krefeld Bd. II Nr. 1853) wird der Mühlenwinkel als
"Ein gewelde an dem Molenwinkel" bezeichnet. Es ist ein Gebiet des Flugsandes, wo diese Waldung entstand.
Die Art des Waldes, die Lage und diejenigen, die anrechte an dieser gemeinsamen Mark hatten, erfahren wir aus der einzigen noch erhaltenen Urkunde, ein Holzbuch 1586 beginnent, welches wertvolle Abschriften aus einem noch viel älteren Holzbuch enthält:
"Ist ein Holzgewächs von aufgehenden meistenteils Eichen-Bäumen und in der Herrlichkeit Friemörsheim Fürstenthom Moers belegen ost und südwerts dem Rumelschen Felde, westwerts der Aue und Sittert, nortwerts nach dem Schwafheimer Meer und des Landesherrn Benden grentzend und welche der Landes Herrn zu einem drittel theil mit denen Beerbten gemeinschaftlich biß anhero elemthissima prtectione von den Beerbten abgetrten sein soll"

Diese Bild zeigt die nördliche Spitze des Rumelner Ortgebietes (2007), dies war/ist der Mühlenwinkel
Nach dieser Quelle umfaßte der Mühlenwinkel 65 1/2 Hufen, das sind 369 kölnische Morgen (1 kölnischer Morgen = 0,3178 ha, also etwa 120 ha, Anmerkung Klaus Traulsen). Ein Drittel gehörte schon vor 1596 dem Landesherrn. Wann die Abtretung erfolgt ist, weiß man sich nicht zu entsinnen. Daraus erkennen wir, wie alt die Markenberechtigung ist. Auch die Zahl der Hufen und Anteile, die stets in ihrer Höhe die gleichen bleiben, sprechen für das hohe Alter.
Im Werdener Urbar steht die Bemerkung: "de Villa frimarshem unusquique is solugtuht." Das bedeutet: Jeder Berechtigte hat sein Schweinedeputat (so steht es in der Chronik, ich würde es nicht so übersetzten, Anmerkung Klaus Traulsen 2007).
In der oben erwähnten Urkunde von 1433 ist ein Ritter von Eyll Besitzer des Mühlenwinkels. Von einem Anrecht weiterer Beerbten ist da noch nicht die Rede. Demnach muß die Teilung später erfolgt sein, vermutlich um 1500.
In einem Streit der Beerbten gegen den Herrn von Lauersfort, mitgeteilt in dem Aufsatz "Die Geißem von Lauersfort" von Hermann Thelen, erschienen in der Heimat Bd. 10 ist 1514 die Teilung schon erfolgt.
In dem Holzhandbuch von 1586 werden die Beerbten und die Zahl der berechtigten Hufen mitgeteilt, und die Anzahl der Schweine, die sie auftreiben durften.
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